Migrationsberatung

mIGRATIONSBERATUNG FÜR ERWACHSENE ZUWANDERER (mbe)

In Deutschland leben rund 82,4 Millionen Menschen. Davon besitzen 7,3 Millionen eine ausländische Staatsangehörigkeit.
Viele von ihnen leben schon länger als 10 Jahre bei uns. Mehr als 1,5 Millionen Ausländerinnen und Ausländer sind bereits in Deutschland geboren.

Welche Ziele hat Integration?
Das friedliche Miteinander-Leben von Einheimischen und Zuwanderern soll selbstverständlich werden. Zuwanderern muss daher eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unter Respektierung kultureller Vielfalt ermöglicht werden.
Zugleich setzt erfolgreiche Integration die Bereitschaft der Zuwanderer voraus, sich auch eigeninitiativ mit der Sprache sowie den Normen und Werten der Aufnahmegesellschaft vertraut zu machen.

Vor allem 2 Angebote sind die Grundlage der Neuausrichtung:

  • Integrationskurse für Zuwanderer
  • Neuausrichtung der Migrationsberatung.

Zum 01.01.2005 wurde die Sozialberatung für erwachsene Zuwanderer (Ausländer und Spätaussiedler) zu einer Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE):

Ziel der Migrationsberatung ist es, den Integrationsprozess bei Neuzuwanderern
zu initiieren, zu steuern und zu begleiten.

Die MBE ist ein zeitlich befristetes, bedarfsorientiertes und individuelles Erstberatungsangebot für Migranten unmittelbar nach erfolgter Einreise in das Bundesgebiet. Damit soll ein qualitativer Beitrag zur Integration geleistet werden. Im Blickpunkt steht dabei die mit dem Integrationskurs beginnende Integrationsförderung sowie die Befähigung der Neuzuwanderer zu selbstständigem Handeln in allen Bereichen des täglichen Lebens.

Auch die nachholende Integration ist Bestandteil der Tätigkeit.

Die Migrationsberatung hat verschiedene Aufgaben, vor allem:

  1. Bedarfsorientierte Einzelfallbegleitung (sog. Case – Management)
    Grundlage ist hierbei die Erstellung eines Förderplans oder einer Integrationsvereinbarung.
    In diesem Förderplan wird ausgewiesen, an welchen Integrationsmaßnahmen (qualitativ und quantitativ) in welchem Zeitraum und mit welcher Zielsetzung der Zuwanderer teilnehmen
    muss (verpflichtend: Integrationskurs) bzw. teilnehmen sollte. Aufgabe der MBE ist danach
    die Sicherstellung der Umsetzung des Förderplans.
  2. Durchführung der sozialpädagogischen Betreuung während der Integrationskurse
    bei individuellem Bedarf.

    Hilfestellung bei der Vermittlung von Kinderbetreuungsangeboten während der Integrationskurse. Dabei ist es unabhängig davon, bei welchem Träger der Integrationskurs absolviert wird.
  3. Aktive Mitarbeit in kommunalen Netzwerken (ggf. auch Aktivierung von Netzwerken)
    sowie Mitwirkung bei der interkulturellen Öffnung/Vernetzung der Regeldienste und Verwaltungsbehörden.

Zur Zielgruppe der MBE zählen grundsätzlich:

  • Spätaussiedler, deren Ehegatten und Abkömmlinge über 27 Jahre, bis zu drei Jahre nach Einreise.
  • Ausländer über 27 Jahre, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten, bis zu drei Jahre nach Einreise bzw. Erlangung des auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus.
  • Bereits länger im Bundesgebiet lebende Zuwanderer (Ausländer und Spätaussiedler) über 27 Jahre in konkreten Krisensituationen. Hierbei ist zu beachten, dass eine Beratung ausschließlich im Rahmen freier Beratungskapazitäten erfolgt. In diesem Zusammenhang ist vorrangig der Beratungsbedarf von Ausländern zu decken, die zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet sind.
  • Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer steht auch unter 27jährigen Zuwanderern offen, wenn diese typische Probleme erwachsener Zuwanderer haben, die besser von den Erwachsenenmigrationsdiensten bearbeitet werden können. Ansonsten ist hier der Jugendmigrationsdienst zuständig.

Die AWO führt die nach dem Zuwanderungsgesetz eingeführten Integrationskurse durch

Informationen rund um das Thema „Migration / Integration“:

Eine Übersicht über die Beratungstellen der Migrationsberatung und Jugendmigrationsdienste können Sie hier downloaden.

Auf der Internetseite: http://www.anabin.de/ finden sich Informationen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Unter der Nummer: 0761 20 25 765 ist eine Telefonhotline eingerichtet für MigrantInnen. Hier gibt es kostenlose, anonyme Beratung zu Gesundheitsfragen


Die Mitarbeiter*innen

Radolfzell:

Zekine Özdemir
Tel.: 07732 941589
Fax: 07732 988108
z.oezdemir@awo-konstanz.de
Fürstenbergstr. 7
78315 Radolfzell

Sprechzeiten:
Montag:
14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch:
9.00 – 12.00 Uhr

Konstanz:

Viriam Sabielny
Tel. 0176 13528016
c.sabielny@awo-konstanz.de
Treffpunkt Chérisy
Chérisystr.15
78467 Konstanz

Sprechzeiten:
Dienstag:
09.00-12.00 Uhr

Singen:

Lilith Remmele
l.remmele@awo-konstanz.de
Tel. 0176 13527980
Büro 2.01
2.OG
Hegaustr. 42
78224 Singen

Sprechzeiten:
Di-Do: 08.00-12.00 Uhr




Skip to content