Das Gewalthilfegesetz ist kein Sparschwein für Länder und Kommunen

Pressemitteilung zum internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

Konstanz, 20. November 2025. Zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25. November warnt das Frauen- und Kinderschutzhaus Konstanz vor einem fatalen Missverständnis: Weder die 2,6 Milliarden Euro, die vom Bund nach dem Gewalthilfegesetz schrittweise in den Ausbau des Hilfesystems fließen sollen, noch die 150 Millionen Euro aus dem Sondervermögen, die jetzt von der Regierung für Sanierung und Modernisierung von Frauenhäusern vorgesehen sind, reichen aus, um das Hilfesystem bedarfsgerecht auszustatten.

Berechnungen zeigen, dass jährlich mehr als 1,6 Milliarden nötig sind, um allein die laufenden Kosten zu decken – wenn das Hilfesystem erstmal bedarfsgerecht ausgebaut wäre. Die aktuell geplanten Investitionen des Bundes dürfen also lediglich der Startschuss sein – mehr aber auch nicht.

Deshalb fordert das Frauen- und Kinderschutzhaus Konstanz von den Bundesländern und Kommunen, sich nicht aus der Verantwortung zu ziehen, die zukünftig steigenden laufenden Kosten zu finanzieren. Auch die Mitarbeiterinnen des Frauen- und Kinderschutzhaus Konstanz sehen die Zukunft ihrer Einrichtung in Gefahr: „Das Gewalthilfegesetz darf nicht als Sparmodell für Länder und Kommunen gesehen werden. Selbst eine gleichbleibende Finanzierung bedeutet aufgrund von steigenden Kosten für Miete, Gehälter und Sachkosten eine faktische Kürzung.“

Gleichzeitig steigt häusliche Gewalt in Deutschland jedes Jahr weiter an – zuletzt wieder um 3,8 Prozent. Tag für Tag fliehen Frauen vor der Gewalt aus ihrem eigenen Zuhause – und finden keinen Frauenhausplatz: weil keiner frei ist, zu wenig Personal oder mangelnder Barrierefreiheit. Mehr als 12.000 Frauenhausplätze fehlen aktuell in Deutschland gemäß der Istanbul-Konvention, deren Ziele Deutschland nach dem gerade veröffentlichten Staatenbericht weit verfehlt.

Daher fordert das Frauen- und Kinderschutzhaus Konstanz vom Land Baden-Württemberg und dem Landkreis Konstanz ein klares Bekenntnis: Die Bundesgelder müssen zusätzlich ins System fließen – nicht als Ersatz für bestehende Förderungen. Nur so kann das Gewalthilfegesetz sein Versprechen einlösen: verlässlichen Schutz für alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder.