Weitere Informationen

Kosten

Die Kosten für eine Wohnung setzen sich aus der Miete, den Nebenkosten und der Betreuungspauschale für den AWO-Service zusammen. Die aktuellen Preise in den einzelnen Wohnanlagen erfahren Sie bei der zentralen Beratung oder den Beratungsbüros der Wohnanlagen.

Mietverhältnis

Die AWO tritt nicht immer als Vermieter auf. Verschiedene Finanzierungsmodelle ergaben verschiedene Mietverhältnisse. So übernimmt die AWO in einzelnen Wohnanlagen nur die Betreuung. Mietrechtliche Belange sind dann mit dem Eigentümer (Bauträger oder Privatperson) abzuklären. Wenden Sie Sich in jedem Fall an die AWO, um Auskunft über Wohnraum zu erhalten. Wenn die Vermietung nicht über die AWO läuft, stellen wir gerne den Kontakt zum Vermieter her.

Sozial gefördert oder frei finanziert?

Sozial geförderter Wohnraum wurde steuerlich begünstigt oder bezuschusst. Dafür darf die Miete eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Ein Wohnberechtigungsschein der Stadt ist notwendig.
Wohnberechtigungsscheine erhalten Sie bei der Gemeinde, bzw. bei der Stadtverwaltung. Bei der Entscheidung werden das Einkommen und die persönlichen Lebensumstände zugrunde gelegt. Zum Teil werden Ortsansässige bevorzugt, wenn der Wohnraum städtisch gefördert ist.
Aufgrund der verschiedenen Regelungen zur Wohnberechtigung empfiehlt es sich, auch bei einer höheren Rente den Anspruch prüfen zulassen. Bei niedrigen Renten besteht die Möglichkeit Wohngeld oder Mietzuschüsse zu erhalten. Über die Antragstellung kann man sich bei der AWO beraten lassen.
Freifinanzierte Wohnungen werden zu ortsüblichen Preisen vermietet. Die Wohnungen können auch gekauft und selbst genutzt oder vermietet werden. Dabei gelten die oben genannten, allgemeinen Voraussetzungen zum Bezug von Seniorenwohnanlagen.

Skip to content