Migrationsberatung

Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer (MBE)

In Deutschland leben rund 82,4 Millionen Menschen. Davon besitzen 7,3 Millionen eine ausländische Staatsangehörigkeit.
Viele von ihnen leben schon länger als 10 Jahre bei uns. Mehr als 1,5 Millionen Ausländerinnen und Ausländer sind bereits in Deutschland geboren.

Welche Ziele hat Integration?
Das friedliche Miteinander-Leben von Einheimischen und Zuwanderi*nnen soll selbstverständlich werden. Zuwander*innen muss daher eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unter Respektierung kultureller Vielfalt ermöglicht werden.

Zugleich setzt erfolgreiche Integration die Bereitschaft der Zuwander*innen voraus, sich auch eigeninitiativ mit der Sprache sowie den Normen und Werten der Aufnahmegesellschaft vertraut zu machen.

Vor allem 2 Angebote sind die Grundlage der Neuausrichtung:

Integrationskurse für Zuwander*innen
Neuausrichtung der Migrationsberatung.

Zum 01.01.2005 wurde die Sozialberatung für erwachsene Zuwanderinnen (Ausländer und Spätaussiedler*innen) zu einer Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE):

Ziel der Migrationsberatung ist es, den Integrationsprozess bei Neuzuwander*innen zu initiieren, zu steuern und zu begleiten.

Die MBE ist ein zeitlich befristetes, bedarfsorientiertes und individuelles Erstberatungsangebot für Migrant*innen unmittelbar nach erfolgter Einreise in das Bundesgebiet. Damit soll ein qualitativer Beitrag zur Integration geleistet werden. Im Blickpunkt steht dabei die mit dem Integrationskurs beginnende Integrationsförderung sowie die Befähigung der Neuzuwander*innen zu selbstständigem Handeln in allen Bereichen des täglichen Lebens.

Auch die nachholende Integration ist Bestandteil der Tätigkeit.

Die Migrationsberatung hat verschiedene Aufgaben, vor allem:

  1. Bedarfsorientierte Einzelfallbegleitung (sog. Case-Management)
    Grundlage ist hierbei die Erstellung eines Förderplans oder einer Integrationsvereinbarung.
    In diesem Förderplan wird ausgewiesen, an welchen Integrationsmaßnahmen (qualitativ und quantitativ), in welchem Zeitraum und mit welcher Zielsetzung die Zuwander*innen teilnehmen müssen (verpflichtend: Integrationskurs) bzw. teilnehmen sollten. Aufgabe der MBE ist danach die Sicherstellung der Umsetzung des Förderplans.
  2. Durchführung der sozialpädagogischen Betreuung während der Integrationskurse bei individuellem Bedarf.
    Hilfestellung bei der Vermittlung von Kinderbetreuungsangeboten während der Integrationskurse. Dies ist unabhängig davon, bei welchem Träger der Integrationskurs absolviert wird.
  3. Aktive Mitarbeit in kommunalen Netzwerken (ggf. auch Aktivierung von Netzwerken)
    sowie Mitwirkung bei der interkulturellen Öffnung/Vernetzung der Regeldienste und Verwaltungsbehörden.

Zur Zielgruppe der MBE zählen grundsätzlich:

  • Spätaussiedlerinnen, deren Ehepartnerinnen und Abkömmlinge über 27 Jahre, bis zu drei Jahre nach der Einreise.
  • Ausländer*innen über 27 Jahre, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten, bis zu drei Jahre nach Einreise bzw. Erlangung des auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus. Bereits länger im Bundesgebiet lebende Zuwanderinnen (Ausländer*innen und Spätaussiedler) über 27 Jahre in konkreten Krisensituationen. Hierbei ist zu beachten, dass eine Beratung ausschließlich im Rahmen freier Beratungskapazitäten erfolgt. In diesem Zusammenhang ist vorrangig der Beratungsbedarf von Ausländern zu decken, die zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet sind.
  • Die Migrationsberatung für erwachsene Zuwander*innen steht auch unter 27-jährigen Zuwander*innen offen, wenn diese typische Probleme erwachsener Zuwander*innen haben, die besser von den Erwachsenenmigrationsdiensten bearbeitet werden können. Ansonsten ist hier der Jugendmigrationsdienst zuständig.

Ansprechpartnerin

Carola Sabielny

Viriam Sabiely
Bürozeiten:
Dienstag 9.00-12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Tel.: 0176 13528016
c.sabielny@awo-konstanz.de


Flyer als PDF

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