Ambulante Maßnahmen der Jugendhilfe nach dem Jugendgerichtsgesetz
Seit 1988 bietet die Arbeiterwohlfahrt Maßnahmen nach den §§ 45, 47 und 10 des Jugendgerichtsgesetzes an. An der konzeptionellen Ausarbeitung der damals geschaffenen Stelle waren sowohl die Jugendämter des Landkreises als auch die Staatsanwaltschaft, die Anlaufstelle für Strafentlassene und die Arbeiterwohlfahrt beteiligt.
Auch heute noch findet eine rege Zusammenarbeit mit den Jugendämtern des Kreises sowie mit vielen anderen Dienststellen und Einrichtungen im Landkreis, wie Gerichte, Bewährungshilfe, Anlaufstelle für jugendliche Spätaussiedler, Schuldnerberatung, Drogenberatungsstellen, Jugendhäuser u.a. statt. Aufgabe der Jugendhilfe ist es, die
Weisungen der Richter durchzuführen. Dies bedeutet, die straffälligen Jugendlichen und Heranwachsenden sozialpädagogisch zu unterstützen und zu begleiten oder in Kursen durch Informationen und Gespräche erzieherisch aufzuklären.
betreuungsweisungen
Die Betreuungsweisung wird meist von einem Jugendgerichtshelfer bei einem Jugendrichter als eine Weisung vorgeschlagen. Anlass dafür kann ein Entwicklungs- und Lerndefizit sein, für das aus dem sozialen Umfeld nicht ausreichend Unterstützung und Förderung erhalten wird. Gerade die Betreuungsweisung als präventive Form der Straffälligenarbeit ermöglicht es, mit den Jugendlichen oder Heranwachsenden spezifisch an deren Problematiken zu arbeiten.
Zielgruppe:
straffällig gewordene Jugendliche und Heranwachsende, bei denen eine intensive und individuelle Betreuung angezeigt ist
Ziel und Inhalt:
Durch Beziehungsarbeit sollen mit dem Jugendlichen gesetzeskonforme Problemlösungen erarbeitet werden. Fähigkeiten und Fertigkeiten der Jugendlichen werden erkannt, erweitert und gefestigt. Gerade die schulische und berufliche Ausbildung ist in der Jugendarbeit sehr wichtig, weshalb hier ein besonderes Augenmerk gelegt wird. Durch ein großes Netzwerk an Kooperationspartnern können auch Themen wie Sucht, Schuldnerberatung oder aktuelle Familienproblematiken mit Hilfe von Fachleuten bearbeitet werden. Es wird ein eigenständiges und straffreies Leben angestrebt. Die betreuende Person soll AnsprechpartnerIn für Probleme aller Art werden. Die Treffen finden sowohl in unseren Büroräumen statt, aber auch außerhalb dieser Räume.
Dies kann sowohl wie zum Beispiel in einem Cafe sein, bei einem Spaziergang und auch ein Besuch zu Hause. Bei Minderjährigen begrüßen wir sehr die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten.
Dauer:
meist 6 Monate, es kann aber individuell auch länger sein
SOZIALE TRAININGSKURSE
Ein sozialer Trainingskurs, ist eine Maßnahme des JGG um erzieherisch auf Jugendliche einwirken zu können. Hierbei geht es darum seine begangenen Taten aufzuarbeiten und die damit verbundenen Themen (z.B. Gewalt) genauer in den Blick zu nehmen. Da es Bestandteil des Jugendstrafrechtes ist, besteht im Sozialen Trainingskurs eine Teilnahmepflicht.
Zielgruppe:
Jugendliche und Heranwachsende aus dem unteren und mittleren Kriminalitätsbereich, als Weisung aus einem Verfahren (Alternative zu höheren Strafen).
Ziel:
In der Gruppe sollen mit den Jugendlichen Problemlösungen erarbeitet und bspw. Fähigkeiten und Fertigkeiten durch gegenseitiges Lernen erkannt und erweitert werden.
Kursinhalte:
Im Sozialen Trainingskursen findet eine Auseinandersetzung mit Themen wie z.B.: Gewalt, Drogen, Probleme in der Familie, Schule, Beruf oder Partnerschaft, statt. Methodische Elemente sind dabei Probleme analysieren und lösen in Form von angeleiteten Gesprächsrunden, Informationen rechtlicher und lebenspraktischer Art in Einbeziehung fachkompetenten Referenten (z.B. zu Infektionskrankheiten oder Suchtproblematiken), handlungsorientierte Inhalte (Fotografieren, Kunst etc.) und erlebnisorientierte Inhalte.
Weitere Inhalte sind Kommunikationsfähigkeiten, gewaltpräventive Inhalte und individuell von den jungen Menschen gestaltete Themen.
Dauer:
ca. 11 Treffen (ca. 1 x pro Woche), zusätzlich 2-3 Samstage
VERKEHRSERZIEHUNGSKURSE
Verkehrsvergehen sind meist nicht auf schädliche Neigungen der Delinquenten, sondern auf Unwissenheit und Leichtsinn zurückzuführen. Kurse dieser Art sind auch eine sinnvolle Ergänzung zu Strafmaßnahmen. Es sollen hier Informationen über rechtliche Folgen der Tat und über den Sollzustand von Fahrzeugen vermittelt werden und eine Reflexion der Tat erfolgen.
Ziel:
Erziehung zu Fairneß im Straßenverkehr, richtiges Verkehrsverhalten soll gefördert werden, falsches bewußt gemacht werden. Zum Einen wird den Teilnehmern im Rahmen des Kurses die Möglichkeit gegeben, ihr Wissen über den Straßenverkehr zu erweitern. Zum Anderen werden sie für Risiken sensibilisiert, die als Verkehrsteilnehmer entstehen können.
Kursinhalte:
Information und Beantwortung von Fragen durch Gastreferenten (Rechtsanwälte, Mitarbeiter der DEKRA, des TÜV, der Verkehrspolizei und der Verkehrswacht)
Dauer:
3 Treffen, jeweils ca. 2 Stunden am Abend
TÄTER-OPFER-AUSGLEICH (TOA)
Im Täter-Opfer-Ausgleich wird versucht auf freiwilliger Basis und nach vorbereitenden Einzelgesprächen beschuldigte Person und geschädigte Person im Beisein eines Vermittlers/ Vermittlerin an einen Tisch zu bringen. Ziel ist es, die durch eine Straftat entstandenen Konflikte zu bewältigen und auf außergerichtlichem Wege eine Milderung der bei dem Opfer entstandenen materiellen und psychischen Beeinträchtigungen zu erreichen.
Staatlichen Strafanspruch des Ausgleichs zwischen Täter und Opfer zurückzustellen.
Im Gegensatz zur traditionellen Straffälligkeit, bei der das Opfer ausgeblendet bleibt, hat der TOA eine friedensstiftende und konfliktreduzierende Funktion.
Ohne Aufarbeitung der Täter-Opfer-Problematik bleibt der eigentliche Konflikt ungeklärt.
TOA ist ein Beitrag zur Rückfallvermeidung und zur Kriminalitätsprophylaxe.
Zielgruppe:
Beteiligte bei Körperverletzungen, Sachbeschädigungen, Beleidigungen/ Bedrohungen etc., schwieriger gestaltet es sich bei Sexualdelikten.
Ziel:
Konfliktlösung mit dem Versuch positiver Tatverarbeitung und finanzieller Wiedergutmachung.
Inhalte:
Vorgespräche mit den Beteiligten, sowohl der beschuldigten Person und der geschädigten Person. Hier haben beide Seiten die Möglichkeit die Geschehnisse aus ihrer Sicht der/dem Mediatorin zu schildern. Die/der Mediator*in nimmt immer eine neutrale Rolle ein. Vorschläge für eine Wiedergutmachung und Konfliktschlichtung werden hier auch besprochen.
Auch im Ausgleichsgespräch dürfen beide Seiten ihre Wahrnehmung des Konfliktes sich gegenseitig schildern und es wird versucht eine Wiedergutmachung zu finden, um den Konflikt zu bewältigen.
Dauer:
Dies ist sehr unterschiedlich und kann auch bis zu 6-8 Wochen dauern.
Kompetenztraining
Das Kompetenztraining ist eine abgespeckte Form eines Sozialen Trainingskurs, hier werden auch Straftaten aufgearbeitet und es ist eine gute Möglichkeit für Präventionsarbeit
Zielgruppe:
Jugendliche und Heranwachsende, welche bisher nur im geringen Umfang strafrechtlich auffällig waren und bei denen eine zeitlich begrenzte sozialpädagogische Begleitung sinnvoll und notwendig erscheint.
Ziel und Lerninhalte:
Bei diesem Angebot kann sehr intensiv auf den einzelnen Jugendlichen eingegangen werden. Themen sind Gewaltprävention, Konfliktvermeidung, Zukunftsgestaltung, politische Themen können auch besprochen werden. Dies wird immer individuell auf den Jugendlichen abgestimmt und kann auch im Vorfeld mit der Jugendgerichtshilfe besprochen werden.
Dauer:
Je nach Anmeldungen werden die Kurse einzeln oder in Gruppen stattfinden und es ist ein fortlaufender Kurs an einem festen Nachmittag in der Woche. Jederzeit kann man in den Kurs einsteigen und nach 10 Unterrichtseinheiten ist das Kompetenztraining beendet.
Buchprojekt
Das Buchprojekt ist eine sinnvolle und vor allem pädagogische Alternative zu klassischen Sozialstunden.
Zielgruppe:
Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14-21 Jahren, dessen aktuelle Lebenssituation es bedarf ein spezielles Thema intensiver zu besprechen.
Ziel und Lerninhalte
Der Jugendliche liest ein vorgegebenes Buch entsprechend einer begangenen Straftat, seiner aktuellen Lebenssituation oder seiner speziellen Problematik. Auch gesellschaftskritische/politische Bücher können angeboten und gelesen werden. Anhand eines oder mehrerer Reflexionsgespräche werden diese Themen besprochen und bearbeitet und der junge Mensch setzt sich mit der Thematik auseinander und bekommt neue Denkanstöße und Einblicke in den entsprechenden Bereich. Durch mehrmalige reflektierende Gespräche können die jungen Menschen intensiv an sich und ihrer Lebenssituation arbeiten und dies nutzen für ein straffreies Leben.
Dauer:
Das Lesen eines Buches und die begleitende Auseinandersetzung damit entsprechen einem Äquivalent von 20 bis 40 Stunden.