Expert*innen diskutieren über Gewaltschutz

Anfang dieses Jahres haben Bundestag und Bundesrat dem Gewalthilfegesetz zugestimmt. Damit wird erstmals ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder geschaffen. Mit 2,6 Milliarden Euro beteiligt sich der Bund hierfür bis zum Jahr 2036, um den Ländern den Ausbau der notwendigen Strukturen zu ermöglichen.

Wie Gewaltschutz vor Ort gelingen kann und welche Maßnahmen für eine wirksame Umsetzung erforderlich sind, darüber diskutierten Expertinnen und ein Experte am 7. Mai 2025 in den Freiräumen in Konstanz. Das Frauenhaus Konstanz war mit dabei, um auf erforderliche Maßnahmen wie einen niederschwelligen und gut finanzierten Zugang zu einem Schutzhaus für jede Frau und jedes Kind, aber auch die Wichtigkeit von Prävention und Täterarbeit hinzuweisen. Denn geschlechtsspezifische Gewalt ist keine Privatsache.