Aufnahme im Frauenhaus

Wer kann zu uns kommen?

Wir nehmen Frauen (mit ihren Kindern) auf, die von häuslicher Gewalt betroffen sind.
Jungen über 14 Jahre können leider nicht mit aufgenommen werden. Telefonieren Sie in einem solchen Fall mit uns, wir können diese Situation mit Ihnen klären.

Wie kann ich die Flucht ins Frauenhaus organisieren?

Wenn Sie den Entschluss gefasst haben, allein oder mit ihrem Kind/ihren Kindern in ein Frauenhaus zu gehen, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit uns auf. Nachdem Sie uns Ihre Situation geschildert haben, besprechen wir mit Ihnen eine mögliche Aufnahme in unser Frauenhaus und vereinbaren einen Treffpunkt.

Wann werde ich in ein anderes Frauenhaus vermittelt?

Die Vermittlung in ein anderes Frauenhaus kann dann notwendig werden, wenn wir voll belegt sind oder die räumliche Entfernung zu Ihrem Herkunftsort Ihnen und uns nicht genügend Sicherheit bietet.
Die Entscheidung über die Aufnahme obliegt ausschließlich den Mitarbeiterinnen des Frauenhauses.

Gibt es auch Frauen, die nicht aufgenommen werden?

Wenn Sie unter 18 Jahre alt sind, ist das Jugendamt für Sie zuständig. Obdachlose Frauen, suchtmittelabhängige Frauen und akut psychotische Frauen können wir ebenfalls nicht aufnehmen.

Wer bezahlt für meinen Aufenthalt im Frauenhaus Konstanz?

Frauen ohne eigenes Einkommen und Vermögen haben Anspruch auf Bürgergeld (ALG II). Wir helfen bei der Beantragung. Frauen, die andere Leistungen als Bürgergeld erhalten (nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Eingliederungshilfe, etc.), müssen sich gegebenenfalls an den Unterkunftskosten beteiligen oder können aufgrund von Finanzierungsschwierigkeiten nicht aufgenommen werden. Bei Frauen mit eigenem Einkommen wird beim telefonischen Aufnahmegespräch individuell entschieden.

Was muss ich mitnehmen?

Wenn Sie Ihre Flucht planen können, sollten Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • Ausweis(e)/Pässe für Sie und Ihre Kinder
  • Bargeld
  • Bankkarte (falls vorhanden) + Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Sparbücher/Unterlagen über vorhandenes Vermögen bzw. Schulden
  • aktuelle bzw. die letzten Bescheide (z.B. ALG II, Kindergeld,…)
  • evtl. Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil
  • evtl. Sorgerechtsbeschluss
  • evtl. ärztliche Atteste
  • evtl. Arbeitserlaubnis
  • Arbeits-/Schulzeugnisse + Lohnsteuerkarte
  • Krankenversicherungskarten
  • Sozialversicherungsnummer
  • Impfpässe
  • Mietvertrag + Schlüssel der bisherigen Wohnung
  • Lieblingsspielzeug der Kinder

Es ist nicht schlimm, wenn Sie in der Fluchtsituation nicht an alles denken. Aber je mehr Papiere Sie mitbringen, umso einfacher können wir die weiteren notwendigen Schritte organisieren!

Kann ich meine Haustiere mitnehmen?

Haustiere sind im Frauenhaus leider nicht erlaubt. Wir empfehlen Ihnen, die Tiere bei verantwortungsbewussten Freunden oder Bekannten unterzubringen – oder bei einer Tierschutzeinrichtung (z.B. Tierheim).


Tel.: 07531 / 15728Webseite verlassen
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