Wohnen im Frauenhaus

Wo und wie wohne ich mit meinen Kindern?

Sie erhalten vorübergehend ein eigenes Zimmer für sich und Ihre Kinder in unserem Haus. Frauen ohne Kinder sind in Einzelzimmern untergebracht.
Küche, Sanitärbereiche und Kinderzimmer werden gemeinsam mit den anderen Bewohnerinnen und Kindern des Stockwerkes benutzt. Die Wohnungen sind mit allem Notwendigen ausgestattet (Möbel, Küchenutensilien, Bettwäsche, Elektrogeräte usw.).

Wer kocht, wer putzt?

Das Frauenhaus ist kein Heim. Sie sind für sich und ihre Kinder selbst verantwortlich. Das heißt auch, dass Sie sich selbst versorgen, Ihren Haushalt selbst führen und für den Putzdienst mit zuständig sind.

Wie ist das Zusammenleben mit den anderen Frauen und Kindern organisiert?

Belange, die das Zusammenleben betreffen, werden gemeinsam einmal wöchentlich in der Hausversammlung besprochen.
Mit dem Einzug ins Frauenhaus verpflichten Sie sich verbindlich, sich an die Hausordnung und Hausregeln zu halten. Falls Sie dagegen verstoßen, kann es den Auszug zur Folge haben.

Kann ich Besuch empfangen?

Das Frauenhaus hat eine anonyme Schutzadresse und muss daher geheim gehalten werden. Das bedeutet, dass Sie (und Ihre Kinder) keinen Besuch, zum Beispiel eine Freundin, ins Frauenhaus mitbringen dürfen.

Wie lange kann ich im Frauenhaus bleiben?

So lange Sie die Beratung benötigen, aber nicht länger, als sechs Monate (wird teils individuell entschieden).


Galerie:

Tel.: 07531 / 15728Webseite verlassen
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