Muster Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht
1. Warum Vorsorgeempfehlung?
„Selbstbewusst die Zukunft gestalten, solange ich gesund bin“
Was passiert im Alter nach einem schweren Unfall oder nach einer schweren Krankheit, wenn Sie nicht mehr selbstverantwortlich handeln und entscheiden können?
Am besten ist, Sie haben für diesen Fall vorgesorgt. Wie und in welcher Form Sie das können, darauf möchten wir Ihnen mit Hilfe dieser kurzen Information eine Antwort geben.
2. Vorsorgemöglichkeiten
Wir möchten hier auf zwei Möglichkeiten näher eingehen:
a) Vorsorgevollmacht
b) Betreuungsverfügung
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
3. Form und Tipps
Form:
Ganz wichtig ist eine schriftliche Niederlegung der Betreuungsverfügung. Dazu gehören immer:
Unterschrift mit Ort und Datum.
Eine notarielle Beglaubigung verleiht dem Ganzen mehr Gewicht, ist aber nicht erforderlich. Im konkreten Fall der Erstellung einer Vorsorgevollmacht sollten Sie sich von einem Anwalt bzw. Notar beraten lassen.
Wichtig:
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung können jederzeit widerrufen oder abgeändert werden.
Mit dem Tod endet die gesetzliche Betreuung, sowie die Vollmacht, soweit diese nicht gegenüber den Erben wirksam ist.
Tipps:
Vertrauenspersonenauswahl: Es können mehrere Personen vorgeschlagen werden, beispielsweise können sich Personen die Vollmacht bzw. Betreuung aufteilen oder im Verhinderungsfall gegenseitig vertreten.
Kombination: Sie können auch eine Kombination erstellen; z.B. Vollmacht in Verbindung mit einer Betreuungsverfügung.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Folgen einer Betreuungsverfügung
Bei der Bestellung eines gesetzlichen Betreuers berücksichtigt das Amtsgericht Ihre Betreuungsverfügung. Es überprüft im weiteren Verlauf die Entscheidungen eines Betreuers von großer Tragweite.
Ein gesetzlicher Betreuer unterliegt immer der Kontrolle des Amtsgerichts.
Beispiel
Der Betreute hat seinem Betreuer die Wünsche für den Fall einer ärztlichen Behandlung eines unheilbaren Krebsleidens in einer Betreuungsverfügung mitgeteilt.
Er ist nicht mehr in der Lage, seine Wünsche gegenüber dem Arzt oder Pflegekräften zu äußern.
Der Arzt ist nicht an die Entscheidung des Betreuten gebunden. Jedoch kann sich der Betreuer umgehend an das Betreuungsgericht wenden und eine Prüfung fordern.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
a) Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie als Verfasser für den Fall, dass Sie Ihre Geschäftsfähigkeit verlieren, eine andere Person als gesetzlichen Vertreter. Nach §1896 (2) BGB entfällt bei Vorlage einer umfassenden Vollmacht die gerichtlich anzuordnende Betreuung.
Inhalte einer Vorsorgevollmacht:
Es gibt verschiedene Arten von Vollmacht:
- Generalvollmacht,
Sie gilt für alle Lebensbereiche. Zu Ihrem eigenen Schutz sollten Sie trotzdem alle gewünschten Aufgaben einzeln auflisten. - Bankvollmacht,
Sie wird nur anerkannt, wenn Ihre Unterschrift beglaubigt oder von der Bank bestätigt ist.
Eine Vollmacht kann für alle Arten von Rechtsgeschäften erteilt werden, sowie für Gesundheitsfürsorge, postalische Angelegenheiten und Vertretung gegenüber Behörden.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Vollmacht auf einzelne Bereiche einzuschränken.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Erteilung einer Vorsorgevollmacht
Um eine Vorsorgevollmacht wirksam erteilen zu können, bedarf es der Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers. Die Vorsorgevollmacht tritt erst zu einem vom Vollmachtgeber gewünschten und genannten Zeitpunkt in Kraft.
Folgen einer Vorsorgevollmacht
Eine Vollmacht legitimiert den Bevollmächtigten gegenüber Dritten.
Der Bevollmächtigte unterliegt keiner staatlichen Kontrolle.
Ausnahme: Das Betreuungsgericht muss die Entscheidungen des Bevollmächtigten bei schwerwiegenden gesundheitlichen Eingriffen oder freiheitsentziehenden Unterbringungen genehmigen.
Eine Vollmacht reicht nicht aus für eine gerichtliche Vertretung bei Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers
Eine Vollmacht kann auf Ihren Wunsch auch über den Tod hinausgehen.
Beispiel:
Die Vollmacht dient dazu, den mutmaßlichen Willen zu ermitteln.
Im Krankheitsfall trifft letztendlich jedoch der Arzt die Entscheidungen.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
b) Betreuungsverfügung
Liegt keine Vollmacht vor, kommt es zu einer gesetzlichen Betreuung. Der Betreuer wird gerichtlich kontrolliert. Damit trotzdem eine Person Ihres Vertrauens bzw. eine bekannte Person die Betreuung übernehmen kann, bedarf es einer Betreuungsverfügung vorab.
Inhalte einer Betreuungsverfügung
In der Betreuungsverfügung kann verschiedenes festgelegt werden, vor allem die Person des Betreuers.
Darüber hinaus können Wünsche zur Wahrnehmung der Betreuung, wie Richtlinien im Krankheitsfall, Vermögenswünsche, Heim oder ambulante Pflege usw., einen Platz in der Betreuungsverfügung haben.
Erteilung einer Betreuungsverfügung
Die Betreuungsverfügung kann auch von einer nicht geschäftsfähigen Person erteilt werden. Man kann mehrere Betreuer vorschlagen oder bestimme Personen explizit ausschließen.