Erhöhung der Leistungsbeträge für Pflegesachleistungen (ambulante Pflege) und für das Pflegegeld

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) gilt bereits seit dem 01.07.23. Das Gesetz beinhaltet ab dem 01.01.2024  u.a. die Erhöhung der Leistungsbeträge für Pflegesachleistungen (ambulante Pflege) und für das Pflegegeld.

Auch Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen erhalten ab dem 01.01.2024 Leistungsverbesserungen abhängig von der Aufenthalts- bzw. Wohndauer in der Pflegeeinrichtung.

Weitere Informationen finden unter awo-pflegeberatung.de sowie in den folgenden Flyern:

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