Keine Beschränkung für Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt

Pressemitteilung des AWO Bundesverbands vom 24.11.2021:

Die Hilfestrukturen müssen ausgebaut und gestärkt werden. 

Am Dienstag gab das Bundeskriminalamt bekannt, dass 2020 139 Frauen von ihren derzeitigen oder ehemaligen Partnern getötet worden sind. Die Zahl der Fälle von Partnerschaftsgewalt, in denen die Polizei involviert war, stieg zudem um 4,9 Prozent. Angesichts dieses Anstieges und des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen m 25. November kritisiert die Arbeiterwohlfahrt die Tendenz, Frauenhausaufenthalte pauschal zeitlich zu begrenzen. Die Aufnahme für Frauen in Frauenhäusern wird seit Jahren durch Kostenerstattungsstreitigkeiten zwischen Kommunen erschwert. Dies steht der jeweils individuell fachlichen Bewertung der Gefährdungs- und Krisensituation und der psycho-sozialen Gewaltschutzarbeit durch die Fachkräfte in den Frauenhäusern entgegen. Dazu erklärt Selvi Naidu, Mitglied des AWO Bundesvorstandes:

„Jede gewaltbetroffene Frau muss zu jeder Zeit die Möglichkeit haben, die häusliche Gewaltsituation zu verlassen und Schutz und Hilfe zu erhalten. Wir appellieren an die politisch Verantwortlichen, sich dafür einzusetzen, dass fachliche Gebotenheit das Maß ist und keine willkürlich festgesetzte Zeitvorgabe für den sicheren und notwendigen Aufenthalt in einem Frauenhaus. Am Gewaltschutz zu sparen ist das falsche Signal.“

Gewalt gegen Frauen durch Partner oder Ex-Partner zwingt jedes Jahr mehrere tausend Frauen dazu, aus der eigenen Wohnung zu flüchten. Oftmals ist die Aufnahme in einer Schutzeinrichtung wie einem Frauenhaus die einzig sichere Möglichkeit, um sich und die eigenen Kinder vor weiterer körperlicher und psychischer Gewalt zu schützen. Seit Jahren gibt es immer wieder die Situation in Frauenhäusern, dass umfangreiche Begründungen von Kostenträgern für die längere Verweildauer einer Frau verlangt werden. Immer wieder kommt es dazu, dass Kostenerstattungen über kommunale bzw. Landesgrenze hinweg abgelehnt werden, wenn die gewaltbetroffene Frau Schutz und Hilfe in einer anderen Kommune bzw. einem anderen Bundesland erhält als ihn ihrer Herkunftskommune bzw. dem Herkunftsbundesland. Dabei ist gerade der räumliche Abstand zumeist die einzige Möglichkeit, um dem Gewalttäter zu entkommen.

„Die Gewaltschutzarbeit für Frauen muss endlich als Pflichtaufgabe verankert werden. Frauenhäuser und Schutzwohnungen, Fachberatungsstellen, Notrufe und Interventionsstellen sind keine Sparbereiche“, so Naidu, „Im Gegenteil: Es müssen endlich ausreichend Schutzplätze und überall erreichbare Beratungsangebote für Frauen, Kinder und Jugendliche gemäß der Istanbulkonvention etabliert werden. Frauen brauchen einen Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe.“

Darüber hinaus fordert die AWO eine bundeseinheitliche Finanzierungsregelung für Frauenhäuser und Fachberatungsstellen. Diskussionen über Erstattungen von erbrachten Leistungen in Frauenhäusern zwischen verschiedenen Kommunen und Bundesländern sollten endlich der Vergangenheit angehören. Sie dürfen nicht länger zu Lasten der gewaltbetroffenen Frauen gehen.

Die Original-Pressemitteilung kann unter diesem Link abgerufen werden:
https://www.awo.org/keine-beschraenkung-fuer-schutz-und-hilfe-bei-haeuslicher-gewalt

Skip to content